BGH: E-Mail-Anbieter Tutanota muss Überwachung ermöglichen
Der BGH hat am 28.04.2021 entschieden, dass der Mail-Provider Tutanota die Überwachung von zwei E-Mail-Adressen ermöglichen muss (2 BJs 366/19-9 VS-NfD). Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Alle eingehenden E-Mails werden beim E-Mail-Anbieter Tutanota in einem verschlüsselten Mailspeicher abgelegt, auf die nur der jeweilige Nutzer mit seinem Passwort zugreifen kann. Doch mehrere Gerichte zwingen den E-Mail-Anbieter, die Sicherheitsfunktion zu umgehen, um E-Mails im Bedarfsfall an Strafverfolgungsbehörden ausleiten […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 9. Juni 2021