Facebook darf Pseudonyme verbieten
Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Dies hat das Oberlandesgericht München am 08.12.2020 (Az. 18 U 5493/19) in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks entschieden. Wir erklären Ihnen das neuste Urteil! Sachverhalt Zwei Personen, die Fantasienamen verwendeten, hatte das soziale Netzwerk Facebook ihre Profile gesperrt. Die Landgerichte Traunstein und Ingolstadt hatten dazu in erster Instanz unterschiedlich befunden. Beim in Traunstein verhandelten Fall, hatte Facebook einem Mann sein Nutzerkonto so lange gesperrt, bis er seinen echten Namen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 28. Dezember 2020