Arbeitsrecht: Der Fingerabdruck geht dann doch zu weit
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 25. August 2020 das Urteil vom 4. Juni 2020 (Az. 10 Sa 2130/19), wonach ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist seine Arbeitszeit mittels „Fingerabdurck-Scanner“ nachzuweisen. Wir erklären Ihnen, was das Urteil für Sie rechtlich bedeutet! Sachverhalt Von einem 57-jährigen Arbeitnehmer, der als medizinisch-technischer Radiologie-Assistent (MTRA) arbeitet, verlangt der Arbeitgeber, dass er seine Arbeitszeit per Fingerabdruck bestätigen soll. Grund dafür war, die Neueinführung des Zeiterfassungsmodell „Model ZEUS“, welches auf Fingerabdrücken zur Verifizierung […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 16. September 2020