Facebook muss Erben direkt Zugang zu Account geben
Facebook muss Eltern den Zugriff auf das Nutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter ermöglichen. Die Erben dürfen das Konto allerdings nicht aktiv verwenden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27.08.2020 entschieden (Az. III ZB 30/20). Hintergrund 2012 war eine 15-jährige Berlinerin im U-Bahnhof Schönleinstraße von einem Zug überrollt worden. Der Verdacht der Eltern war, dass ihre Tochter durch Mobbing in den Suizid getrieben worden sein könnte. Daher erhofften sie sich Aufklärung von dem Facebook-Konto der Tochter. […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. September 2020