Recht auf Vergessenwerden: Öffentliches Interesse wichtiger als Google-Auslistung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass das sogenannte Recht auf Vergessenwerden hinter dem öffentlichen Interesse zurücktreten muss (Entscheidungen vom 27. Juli 2020 – VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18). Eine zweite Klage gegen Google liegt nun beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Was ist das Recht auf Vergessenwerden? Art. 17 Abs. 1 DSGVO normiert das Recht auf Löschung oder auch Recht auf Vergessenwerden. Dabei wird festgehalten, dass Betroffene Anspruch auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten haben, […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 19. August 2020