Unbegrenzte Bestandsdatenauskunft ist verfassungswidrig- und was sind die Folgen?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 17.7.2020 (Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13) Regelungen zur Bestandsdatenauskunft erneut für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter sehen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Wahrung des Telekommunikationsgesetzes verletzt. Nun müssen der manuelle Abruf und die Übermittlung von Bestandsdaten neu geregelt werden. Wir erklären Ihnen was das für rechtliche Folgen hat! Hintergrund Die Bürgerrechtsaktivisten Katharina Nocun und Patrick Breyer klagten gemeinsam mit insgesamt 6.373 weiteren Beschwerdeführern gegen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 14. August 2020