Eigenbedarfskündigung von GbR-Gesellschaftern
Einführung Ausgangslage der hiesigen Betrachtungen ist folgender Sachverhalt. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erwirbt ein bebautes Grundstück. Die Wohnungen dieser Immobilie sind vermietet und zwar schon vor dem Erwerb durch die GbR. Die Gesellschaft beabsichtigt nun die Begründung von Sondereigentum (Teileigentum und/oder Wohnungseigentum) und teilt auch entsprechend das Grundstück auf. Die einzelnen Gesellschafter werden dem Gesellschaftsvertrag folgend im Rahmen der Auseinandersetzung der GbR jeweils zu Wohnungseigentümern. Es folgt die Eigenbedarfskündigung gegenüber dem Mieter. Im Einzelnen Grundsätzlich […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 23. Mai 2012