Gesellschaftsformen: Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) erfordert neben der Gewerbeanmeldung auch die Eintragung in das Handelsregister. Besondere Merkmale sind das Erfordernis einer gewerblichen Betätigung, die Verwendung eines gemeinschaftlichen Firmennamens und die unbeschränkte Haftung aller Beteiligten. Nach neuer Rechtslage genügt seit 1. Juli 1998 anstelle einer gewerblichen Betätigung auch nur die Verwaltung eigenen Vermögens. Gesetzliche Grundlage der OHG ist § 105 HGB: „Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 28. April 2010