BGH-Urteil zur Panoramafreiheit und Drohnenaufnahmen: Was erlaubt ist und was nicht
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Klarheit im Spannungsfeld zwischen Panoramafreiheit und Urheberrecht. Das Gericht entschied, dass Drohnenaufnahmen von Kunstwerken, die aus einer Perspektive aufgenommen werden, die dem menschlichen Auge nicht zugänglich ist, nicht unter die Panoramafreiheit fallen. In diesem Blogartikel beleuchten wir den zugrunde liegenden Sachverhalt, die rechtliche Bewertung durch den BGH und die praktischen Konsequenzen für Fotografen, Drohnenpiloten und Rechteinhaber. Der Fall: Drohnenaufnahmen von Kunstwerken Der Rechtsstreit wurde von der Verwertungsgesellschaft […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 23. Oktober 2024