Formularzwang für die Zwangsvollstreckung ab 1. März 2013
Zum 01. September 2012 hatte das Bundesministerium für Justiz Formulare für die Zwangsvollstreckung eingeführt, und zwar für die Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungen. Ab dem 1. März 2013 ist die Verwendung dieser Formulare zwingend. Die Formulare können von der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz heruntergeladen und auch am Computer ausgefüllt werden. Das Ministerium zeigte sich zuversichtlich, dass die Formulare in Papierform auch im Fachhandel erworben werden […]
- Wolfgang N. Sokoll
- 22. Oktober 2012