OLG Köln: „Thermomix“ auf Kochbüchern
Ob die Verwendung der Wortmarke „Thermomix“ auf Kochbüchern des Buchverlages GU zulässig ist, wenn die Marke nicht von der Markenrechtsinhaberin selbst verwendet wird, war vor kurzem zur Entscheidung dem OLG Köln (13.09.2019, 6 U 29/18) vorgelegt. Ausgangslage zum „Thermomix“ Kläger war das Unternehmen Fa. Vorwerk, das Wortmarkeninhaber der Wortmarke „Thermomix“ und Hersteller der gleichlautenden Küchenmaschine ist. Gerichtet war die Klage gegen den GU- Buchverlag. Die Titelseiten des streitigen Buches tragen jeweils den Aufdruck: „Die besten […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 8. November 2019