Keine Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum
Nach der Entscheidung des BGH vom 09.05.2012 Az.: VIII ZR 327/11 ist § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht auf den preisgebundenen Wohnraum anwendbar. Hiernach kann im Falle einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete der Vermieter nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen. Die klagende Wohnungsbaugenossenschaft überließ dem Beklagen durch einen Dauernutzungsvertrag vom 04.03.2005 eine öffentlich geförderte preisgebundene Wohnung in Hamburg aus ihrem Bestand. Die Betriebskostenabrechnung aus dem […]
- Necibe Ekici-Yurdaer
- 11. Mai 2012