Vermeintliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen? Verjährung? Eile sei geboten!
… und weiter zu der Übertragung von Dekorationspflichten auf den Mieter. Mieter lassen häufig die Wohnung auf eigene Kosten renovieren. Nicht selten müssen sie dann feststellen, hierzu nicht verpflichtet gewesen zu sein. Zu spät? Wie neulich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 04.05.2011 – VIII ZR 195/10) entschieden hat, gilt für Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab […]
- Simona B. Ignatova
- 7. November 2011