OLG Düsseldorf verneint die Klagebefugnis des IDO-Verbandes
Am 23.06.2022 (Az. I-20 U 325/20) urteilte das OLG Düsseldorf, dass dem IDO-Verband (IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) die Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aF fehlt, weil es die große Mehrheit seiner Mitglieder von der Willensbildung ausschließt. Wir berichteten schon oftmals über den IDO-Verband, so zum Beispiel zum Thema „Neues Urteil unterstreicht rechtsmissbräuchliches Verhalten des IDO“, „Der IDO Interessenverband kann nicht klagen“ oder „Keine Vertragsstrafe für […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 11. Juli 2022