LEGAL NEWS: Persönlichkeitsrecht

24. Juni 2009

BGH hält spickmich.de für zulässig

Der u. a. für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 23. Juni 2009 – AZ: VI ZR 196/08 – entschieden, dass die Bewertung der Leistungen einer Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Website www.spickmich.de zulässig ist.

  • Guido Kluck, LL.M.
  • 24. Juni 2009
LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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