Rückerstattung der Maklerprovision: Widerrufsbelehrung ist entscheidend!
Ein Makler hat keinen Anspruch auf Provision, wenn er einem Verbraucher bei Vertragsabschluss weder eine Widerrufsbelehrung noch das Musterwiderrufsformular ausgehändigt hat. Das Entschied der BGH in seinem Urteil vom 26.11.2020 (Az. I ZR 169/19). Was das für Kunden bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt Ein Makler verlangte von den Eigentümern eines Reihenhauses die Zahlung von Provision und den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Die späteren Käufer der Immobilie unterschrieben in ihrer Wohnung – im Beisein des […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 10. März 2021