Der fliegende Gerichtsstand im Urheberrecht
Mit Datum 07.05.2010 hat das OLG München (OLG München, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 31 AR 232/09) in einem Beschluss darauf hingewiesen, dass der Verweis auf den sog. „fliegenden Gerichtsstand“ nur dann ausreichend sei, wenn ein entsprechender Ortsbezug zur bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit der jeweiligen Internetseite vorläge. In dem in Rede stehenden Fall verlangt die Klägerin Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung, weil die Beklagte einen Ausschnitt eines Online-Stadtplans verwendet habe, ohne der Klägerin das von ihr für die Lizenz […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. Juni 2009