Schutzdauer des Urheberrechts für Musiker in der EU von 50 auf 70 Jahre erhöht
Ausweislich einer aktuellen Pressemeldung hat der Rat am 12.09.2011 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anhebung des Urheberschutzes für Musiker und Produzenten von Musikaufnahmen in der EU von 50 auf 70 Jahre verabschiedet. Ziel des Vorschlags sei es, die soziale Situation ausübender Künstler zu verbessern, da diese die derzeit geltende Schutzdauer von 50 Jahren immer häufiger überlebten. Durch die Änderung der Richtlinie soll […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 24. September 2011