Speicherung von IP Adressen für 7 Tage zulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Grundsatzurteil (Urteil v. 02.03.2010 – Az.: 1 BvR 256/08) über die anlasslose Protokollierung von IP-Adressen für mindestens 6 Monate entschieden und den dem Gesetzgeber aufgegeben, notwendige Änderungen des Gesetzes vorzunehmen, um die Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform auszugestalten. Für Betroffene sog. Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing-Netzwerken stellte sich in der Folgezeit die Frage, ob die Erlangung ihrer IP-Daten, welche die abmahnenden Kanzleien überhaupt in die Lage versetzen, eine Abmahnung auszusprechen, rechtmäßig […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 22. August 2010