OLG Hamm: Corona-Versicherung muss nicht für Barschließung zahlen
Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 15.07.2020 (Beschl. v. 15.07.2020, Az. 20W 21/20) in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren bezüglich einer Barbetreiberin, die sich vorsorglich gegen eine Betriebsschließung aufgrund von Krankheitserregern versicherte. In der Auflistung fehlte aber das neuartige Coronavirus. Das Gericht entschied: die Versicherung muss nicht zahlen! Auszug aus dem Urteil: Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für „nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)“ Krankheiten und Krankheitserreger und sind weder Covid-19 noch Sars-Cov-2 genannt, […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 20. August 2020