Vorauszahlung bei Pauschalreisen und Insolvenz des Reiseveranstalters
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften – sprich in der EU – soll gleicher rechtlicher Standard gelten. Das wird durch den Erlass von Richtlinien und Verordnungen sichergestellt. Um einen Reisenden vor Risiken wie Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters zu schützen, hat auch der deutsche Gesetzgeber durch die Umsetzung des Art. 7 der Pauschalreiserichtlinie in § 651k BGB eine gesetzliche diesen Schutz gewährleistende Grundlage geschaffen. Demnach ist der Reiseveranstalter erst dann zur Entgegennahme von Vorauszahlungen berechtigt, […]
- Simona B. Ignatova
- 9. November 2011