Ab 11. Juni 2010 gibt es eine neue Widerrufsbelehrung
Für viele Online-Händler ist die Widerrufsbelehrung seit Jahren eine Belastung, die bei fehlerhafter Umsetzung Gegenstand einer Abmahnung werden kann. Selbst amtliche Mustervorlagen konnten letztlich keine Rechtssicherheit für den Verwender herstellen. Das vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Muster hat jedoch aktuell noch keinen Gesetzesrang, so dass sich aufgrund dieser Einordnung in die BGBInfoV durch den Gesetzgeber Widersprüche zu aktuellen Gesetzen ergeben konnten. Dies führte zu dem Ergebnis, dass trotz Verwendung des Musters des Gesetzgebers ein Verstoß […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 24. April 2010