OLG Karlsruhe zur Influencerin Pamela Reif
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 9.9.2020 (Az. 6 U 38/19) festgestellt, dass eine Influencerin ihre Beiträge auf Instagram auch dann als Werbung kennzeichnen muss, wenn sie sog. Tap-Tags verwendet, die zu den Seiten anderer Unternehmen führe. Als Werbung gelte demnach auch das sog. „Taggen“ eigentlich privater Fotos mit Verweisen auf Unternehmen. Die Influencerin verlor auch schon vor dem Landgericht Karlsruhe (Az. 13 O 38/18 ) Doch wann müssen Influencer Beiträge als Werbung markiert werden? […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 28. September 2020