Achtung bei der Werbung mit Superlativen!
In einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt am Main (v. 14.02.2019 – 6 U 3/18) stritten sich zwei Unternehmen, die Koffer verkaufen, darum, wer den leichtesten hat, bzw. ob er damit werben darf. Das eine Unternehmen hatte das andere Unternehmen abgemahnt, weil es mit „World´s Lightest“ warb, obwohl die Koffer nachweislich nicht die leichtesten der Welt waren. Der Sachverhalt ging dann vor Gericht. Was entschied das OLG Frankfurt am Main? Das OLG verurteilte die Beklagte, […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 8. April 2019