Zwangsvollstreckung ab 1. Januar 2013 – verbesserte Informationsbeschaffung
Am 01.01.2013 tritt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) in Kraft. Wie die Bezeichnung des Gesetztes zum Ausdruck bringt, geht es im Wesentlichen darum, die Möglichkeiten der Gläubiger zur Informationsbeschaffung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Schuldner zu verbessern. Hierzu darf der Gerichtsvollzieher dann zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners Auskünfte bei den Meldebehörden, dem Ausländerzentralregister, den Rentenversicherungsträgern und dem Kraftfahrt-Bundesamt (Halterdatenabfrage) einholen (§ 755 Abs. 2 ZPO). Zur Ermittlung […]
- Wolfgang N. Sokoll
- 14. November 2012