Abmahnung oder Kündigung, das ist hier die Frage
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts -2 AZR 751/08- kann ein Arbeitnehmer nicht erst wegen eines Fehlverhaltens abgemahnt und anschließend aus dem gleichen Grund außerordentlich gekündigt werden.
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 8. April 2010