Mietkaution und Abzug „Neu für Alt“
Nicht selten ist nach dem Auszug eines Mieters die Kautionsrückzahlung ein heißes Eisen. Ob und in welcher Höhe die Mietsicherheit zurückgezahlt werden muss, hängt nicht zuletzt davon ab, ob Beschädigungen an der Mietsache oder mitvermieteten Sachen durch den Vermieter geltend gemacht werden. Wenn demnach Schäden verursacht wurden, wird der Vermieter den ehemaligen Mieter auffordern, die Schäden zu beseitigen oder im Falle erfolgloser Fristsetzung selbst eine Schadensbeseitigung veranlassen. Die Kosten werden dann normalerweise mit der Mietsicherheit […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 11. Januar 2013