Rechtsanwaltsgebühren als „allgemeines Lebensrisiko“!?
Mit dieser vom Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 12. Dezember 2006 (VI ZR 224/05) in die Welt gesetzten Weisheit sieht man sich als Rechtsanwalt regelmäßig dann konfrontiert, wenn man einen unberechtigten Anspruch erfolgreich außergerichtlich zurückgewiesen hat und der Anspruchsteller die Kostenerstattung ablehnt. Der BGH führt in seiner Entscheidung aus, dass die deutsche Rechtsordnung einen generellen Kostenerstattungsanspruch gegen denjenigen, der sich unberechtigt eines Rechts berühmt, nicht kenne. Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehöre zum allgemeinen […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 3. Dezember 2010