Besitzverschaffung bei Versendungskauf ins Ausland
Mit Urteil vom 10.6.2009 (AZ: VIII ZR 108/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden: Bei einem grenzüberschreitenden Versendungskauf in das Ausland erfolgt die für einen Eigentumsübergang nach deutschem Recht erforderliche Besitzverschaffung am Kaufgegenstand in aller Regel erst mit dessen Ablieferung am Bestimmungsort. Wird der nach deutschem Recht im Inland eingeleitete Erwerbstatbestand bis zum Grenzübertritt nicht mehr vollendet, beurteilt sich die Frage, ob und zu welchem Zeit-punkt das Eigentum am Kaufgegenstand übergeht, gemäß Art. 43 Abs. 1 EGBGB […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 13. Juli 2009