BGH: Zugang einer E-Mail im Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Mailserver des Empfängers
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 06. Oktober 2022 (Az. VII ZR 895/21), dass für den Zugang einer E-Mail die Abrufbarkeit auf dem Mailserver des Empfängers innerhalb der üblichen Geschäftszeiten entscheidend ist. Ob und wann der Empfänger hingegen die elektronische Nachricht tatsächlich gelesen hat, spielt dabei keine Rolle. Wir fassen für Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs zusammen! Sachverhalt Die Parteien stritten um ein per E-Mail vorgeschlagenes Vergleichsangebot i.H.v. 14.000 Euro. Bei Annahme des Vergleichs sollten keinerlei […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 21. Dezember 2022