Auch ein Vertragsabschluss am Tablet ist gültig
Bei Vertragsschlüssen am Tablet sollten Verbraucher ohnehin vorsichtig sein, das gilt umso mehr bei Vertragsschlüssen im Einzelhandel. Diese können nämlich auch am Tablet geschlossen werden und sind genauso wirksam wie Vertragsschlüsse, die auf dem Papier zustande gekommen sind. Zustandekommen von Verträgen Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft in dem mindestens zwei Vertragspartner eine Einigung über eine Rechtsfolge treffen. Die beiden übereinstimmenden Willenserklärungen nennen sich Angebot und Annahme und sind in den §§ 145 ff BGB geregelt. Ein Rechtsgeschäft liegt […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 25. August 2021