CSA Beteiligungsfonds vor dem Aus?

Matthias Steinchen | 12. Februar 2015

Die CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG sowie die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG werden durch dieselbe Gesellschaft, die CSA Verwaltungs GmbH, vertreten. Die CSA Verwaltungs GmbH ist auch die jeweilige Komplementärgesellschaft der Fonds. Alle Gesellschaften haben ihren Sitz Mainfrankenpark 17 in 97337 Dettelbach.

Seit Beginn des Jahres erreichen uns Nachrichten, dass Anleger ihre an die Gesellschaften gerichtete und nach Dettelbach gesandte Post ungeöffnet mit dem Vermerk über das Fehlen einer Zustellungsmöglichkeit zurückerhalten. Auch ist die Infoline für die Anleger abgeschaltet; Anrufer hören eine Stimme vom Band, laut welcher sich alle Berater im Gespräch befänden. Eine Abschaltung der telefonischen Erreichbarkeit für die Anleger wurde von den Fonds bereits auf ihrer Website angekündigt. Eine erfolgreiche Kontaktaufnahme konnte indes seit Beginn des Jahres 2015 nicht hergestellt werden.

Daneben buchen die Gesellschaften seit Januar 2015 die jeweiligen monatlich zu leistenden, ratierlichen Beiträge nicht mehr von den Konten der Anleger ab.

Auch sonst ist im Umfeld der CSA Beteiligungsfonds Einiges im Umbruch:

 

Auflösung der Verwaltungsgesellschaft

Bei der DFB Deutsche Fonds Beteiligungs AG handelt es sich um eine Gründungsgesellschaft der Fonds. Diese Gesellschaft – mit selbigem Sitz wie die Beteiligungsgesellschaften – übte jeweils die Verwaltung über die Fonds aus.

Für die DFB Deutsche Fonds Beteiligungs AG wurde mit Handelsregistereintragung vom 20. Dezember 2014 ein Abwickler bestellt. Damit wurde die Gesellschaft als aufgelöst erklärt.

Somit fehlt es jedenfalls nach der ursprünglichen Konzeption an einer jeweiligen laufenden Fondsverwaltung. Möglicherweise – hierzu liegen uns jedoch keine weiteren Unterlagen vor, wodurch es sich um eine reine Mutmaßung handelt – wurden diese Geschäfte von der CSA Verwaltungs GmbH übernommen, welche mit Bekanntmachung im Handelsregister vom 19. Dezember 2014 eine Änderung ihrer besonderen Zuständigkeit im Gesellschaftsvertrag beschlossen hatte.

 

Sitzverlegung der FT Fonds Treuhand GmbH

Mit Bekanntmachung im Handelsregister vom 14. Januar 2015 wurde der Sitz der die Beteiligungen der Anleger verwaltende Treuhandgesellschaft FT Fonds Treuhand GmbH von Kitzingen verlegt an ebendiese Adresse Mainfrankenpark 17 in 97337 Dettelbach.

 

Vorläufige Insolvenzverwaltung der Eigenkapitalvermittlungsgesellschaft

Daneben war die Deltoton GmbH an der Gründung der Fonds mittelbar beteiligt. Über diese Gesellschaft, welche ursprünglich zurückgeht auf die Frankonia Konzeptions GmbH, wurden entsprechend ihrer Aufgabe die Anleger für die CSA Beteiligungsfonds geworben. Auch diese Gesellschaft hatte zuletzt den Mainfrankenpark 17 als Anschrift. Eine durch die Gütestelle Stoll, München, versuchte Bekanntgabe eines Güteantrages an diese Gesellschaft unter dieser Adresse konnte aktuell unter Verweis „vorübergehend keine Zustellungsmöglichkeit“ nicht erfolgen.

Laut Veröffentlichung auf www.Insolvenzbekanntmachungen.de wurde mit Beschluss vom 2. Februar 2015 die vorläufige Insolvenzverwaltung über diese Gesellschaft angeordnet.

 

Die derzeitige Situation der Gründungsgesellschaften rund um den CSA 5-Fonds stellen sich schaubildlich nun dar wie folgt:

 

Übersicht CSA 5-Fonds

Steht eine Insolvenz unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft zu befürchten?

Laut gemeinsamer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Polizeipräsidiums Unterfranken vom 23. Dezember 2014 ermitteln diese seit dem Jahr 2013 gemeinsam mit der Kripo Würzburg gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche. Den Beschuldigten wird laut Presseerklärung zur Last gelegt, eine Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt zu haben. Nach Informationen der Wirtschaftswoche sollte es sich bei einem der Beschuldigten um Slobodan Cvetkovic handeln, welcher sogar in Untersuchungshaft genommen sein solle. Über dessen Rolle in den verschiedenen Gesellschaften rund um den CSA-Fonds hatten wir bereits berichtet.

Zudem wurde uns aus internen Quellen zugetragen, dass darüber hinaus ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden soll; dabei erachten wir unsere Quelle als verlässlich.

Inwiefern die vorstehend vorgetragen Tatsachen diese Aussagen unserer Quelle rechtfertigen oder unterstützen, entzieht sich mangels weiterer Kenntnis der genauen Umstände unseres Beurteilungsspielraumes. Nach aktuellen Recherchen wurde bisher kein Insolvenzverfahren weder über die CSA Beteiligungsfonds, also die Beteiligungsgesellschaften, noch die Komplementärgesellschaft, eröffnet. Dementsprechend haben auch wir keine Kenntnis über den derzeitigen Sachstand der aktuellen Situation der Fonds.

 

Ausstieg aus der Beteiligung und Schadensersatzansprüche

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, schnellstmöglich gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche, insbesondere gegen ihre jeweiligen Vermittler der Anlagen, prüfen zu lassen. Zudem kann es Anlegern zu empfehlen sein, schnellstmöglich ihre Beteiligung zu beenden. Ob dies tatsächlich zu einem Vorteil führen kann, ergibt sich erst aus jeweiliger Begutachtung des Einzelfalls.

Grundvoraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den jeweiligen Beratern ist zunächst, dass eine Zeichnung der Beteiligung nach dem 12. Februar 2005 stattgefunden hat. Ansprüche von Anlegern, die vor diesem Datum ihre Beteiligung gezeichnet haben, können ihnen eventuell zustehende Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Verjährungsregelungen nicht mehr gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend machen. Dann bedarf es einer rechtlichen Einschätzung der Beteiligung im Einzelfall.

Weiter vorauszusetzend für einen dementsprechenden wirksamen Anspruch gegen den oder die Vermittler wäre, dass der jeweilige Anlageberater Beratungspflichten verletzt haben müsste. Dies können Sie anhand des folgenden Fragenkatalogs schnell abprüfen:

  • Haben Sie die Beitrittserklärung nach dem 11. Februar 2005 unterzeichnet?
  • Hat Ihr Vermittler Sie über ein mögliches Totalverlustrisiko Ihrer Einzahlungen aufgeklärt?
  • Sollte es sich laut Aussage Ihres Vermittlers um eine sichere Anlage handeln?
  • Wurde Ihnen versprochen, dass Sie jedenfalls die Einmalanlage nach 10 Jahren komplett zurückerhalten werden?
  • Wurde Ihnen die Anlage unter der Maßgabe der Altersvorsorge angedient?

Wenn Sie mindestens zwei Fragen mit Ja beantworten konnten, könnten Ihnen gegebenenfalls Ansprüche gegen den Vermittler zustehen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich mit einem auf das Kapitalanlagerecht versierten Anwalt Kontakt aufzunehmen.

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass in diesem Fragenkatalog lediglich die „Kardinalspflichten“ in Beratungssituationen aufgezählt sind, weswegen es auch sonst möglich sein könnte, erfolgreich Ansprüche gegenüber dem Vermittler durchzusetzen.

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragen des Kapitalmarkt-, Immobilien-, IT-, IP- und Arbeitsrechts und darüber hinaus. Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist in unserem Team federführend für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie uns telefonisch unter 030-692051750 oder per E-Mail zunächst kostenlos und unverbindlich kontaktieren.

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Matthias Steinchen

Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilien-recht. Im Kapitalmarktrecht berät er Sie umfassend in Ihren Geschäftsbeziehungen mit Finanzdienstleistungsinstituten. Dabei liegt sein Fokus auf der Beratung von Kapitalanlegern.

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