Restschuldbefreiungsfalle für Selbstständige
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Viele Unternehmen leiden unter der mangelnden Zahlungsmoral ihrer Kunden und geraten hierdurch nicht selten selbst in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber ihren eigenen Lieferanten. Sie gehen gegenüber Ihren Kunden in Vorleistung oder räumen diesen weitreichende Zahlungsziele ein, um anschließend monatelang oder sogar vergeblich auf ihr Geld zu warten. Wenngleich etwa 2/3 aller Forderungen pünktlich beglichen werden, kommt es in den übrigen Fällen zu erheblichen Störungen bei der Bezahlung von Rechnungen oder zum kompletten Ausfall der Forderungen.
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland schätzt, dass sich die Forderungsausfälle im Jahr 2010 in einer Größenordnung von etwa 50 Milliarden Euro bewegen. Etwa 4/5 dieser Forderungsausfälle betreffen private Gläubiger, insbesondere Unternehmen, und stellen eine gravierende und teilweise existentielle Gefahr für diese dar.
Größer noch als die Angst vor Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners ist die Angst vieler Unternehmen vor einer Insolvenz des Schuldners. Angesichts einer durchschnittlichen Befriedigungsquote für Insolvenzgläubiger in Höhe von unter 5% und der Tatsache, dass es in über 60% der Insolvenzfälle erst gar nicht zu einer Quote kommt, ist diese Furcht durchaus begründet, kommt die Insolvenz eines Schuldners doch eines Komplettausfalls der Forderung gleich.
Außenstände beeinträchtigen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Unternehmens und gefährden dessen Wettbewerbsfähigkeit, denn sie binden Kapital, müssen finanziert werden, drücken die Eigenkapitalquote und beinhalten schlussendlich das Risiko von Forderungsausfällen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass ein effektives und individuell abgestimmtes Forderungsmanagement für ein Unternehmen unabdingbar ist. Die Praxis sieht hingegen in den meisten Fällen ganz anders aus. Viele Unternehmen vernachlässigen diesen Bereich oder vertrauen einfach darauf, dass sie ihr Geld schon irgendwann bekommen werden. Oft liegen die Probleme hierbei jedoch nicht in den rechtlichen Möglichkeiten begründet, sondern vielmehr im Verhältnis zum Schuldner. Denn viele Unternehmer scheuen sich davor, Forderungen und Verzugszinsen einzutreiben, aus Angst davor Kunden zu verlieren. Außerdem wird das Thema Zahlungsverzug und Zahlungsausfall regelmäßig viel zu spät angegangen, nämlich erst dann, wenn sich der Kunde als zahlungsunfähig oder –unwillig erweist.
Hauptziel eines effizienten und dennoch kundenorientierten Forderungsmanagements muss daher sein, Außenstände bereit im Voraus zu vermeiden, das Risiko von Forderungsausfällen erheblich zu verringern sowie die Nutzung von Kosteneinsparpotenzialen bei der Eintreibung von Außenständen. Hierbei sollten einige wesentliche Regeln beachtet werden:
Wenngleich diese Regeln Zahlungsverzug oder Forderungsausfälle nicht völlig verhindern können, so verringern sie in jedem Fall aber das Risiko. Zudem helfen Sie bei unbegründeten Einwendungen von Schuldnern sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen.
WK LEGAL erarbeitet gemeinsam mit Ihnen ein für Ihr Unternehmen individuell geeignetes und effektives Forderungsmanagement, macht Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Schuldnern geltend und setzt vorhandene Titel im Wege der Zwangsvollstreckung für Sie durch. Mit seiner Erfahrung im Bereich des Forderungsmanagements bietet WK LEGAL ebenso die Möglichkeit, in Abstimmung mit Ihnen Ihr Forderungsmanagement auszuführen, indem wir bereits das außergerichtliche Mahnwesen übernehmen und Zahlungsverkehr sowie Ratenzahlungsvereinbarungen konsequent überwachen.
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Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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