Forderungsanmeldung wahrt Gläubigerrechte

Wolfgang N. Sokoll | 19. April 2013

In seiner Entscheidung vom 21.02.2013 – IX ZR 92/12 – hat sich der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sehr ausführlich mit der verjährungshemmenden Wirkung der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt (§ 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB). Im vorliegenden Fall war die Forderungsanmeldung derart missglückt, dass die geltend gemachten Forderungen nicht eindeutig individualisierbar waren. Diese Forderungsanmeldung konnte daher die Verjährung nicht hemmen. Gleiches galt nach Auffassung des BGH auch für die auf Grund des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen die angemeldeten Forderungen von der Gläubigerin erhobene Feststellungsklage (§§ 179, 180, 184 InsO).

Das Problem des Rechtsverlusts durch Verjährung auf Grund nachlässiger Antragstellung besteht bekanntermaßen auch im gerichtlichen Mahnverfahren (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Weniger bekannt ist jedoch, dass nur diejenigen Gläubiger im Insolvenzverfahren Gläubigerrechte wirksam geltend machen können und insbesondere an der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt werden, welche ihre Forderungen zur Tabelle angemeldet haben. Nur dadurch, und nicht etwa schon durch die Benennung des Gläubigers durch den Schuldner im Insolvenzantrag, können Gläubigerrechte gewahrt werden.

Praxistipp:

Die Forderungsanmeldung (§ 174 InsO) ist in den allermeisten Fällen einfach und ohne größeren Zeitaufwand zu erledigen. Forderungen können trotz der vom Insolvenzgericht hierfür gesetzten Frist bis fast zum Ende des Insolvenzverfahrens, nicht mehr jedoch in der sich anschließenden Treuhandphase, wenn der Schuldner also Restschuldbefreiung beantragt hat, angemeldet werden (Verjährung beachten).

Andernfalls vergibt sich der Gläubiger jeglicher Rechte, also z.B. einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen zu können. Informationen, ob ein Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat, über Verfahrenseröffnungen, Entscheidungen im laufenden Verfahren und zur Restschuldbefreiung können über das Internet (insolvenzbekanntmachungen.de) oder bei dem zuständigen Insolvenzgericht abgefragt werden. Häufig vergessen Schuldner, den einen oder anderen Gläubiger im Insolvenzantrag zu benennen. Es drohen dann Rechtsverlust und wirtschaftliche Nachteile, ohne dass dies durch die Berufung auf die Nichtbenennung revidiert werden kann.

Der Autor berät und vertritt Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen und Rechte im Insolvenzfall. Schreiben Sie eine E-Mail, oder rufen Sie einfach an: 030 / 69 20 51 75-0

Jetzt teilen:

Wolfgang N. Sokoll

Rechtsanwalt und Mediator Wolfgang N. Sokoll war bis Ende November 2016 bei WK LEGAL Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Forderungsmanagement, die Zwangsvollstreckung und die außergerichtliche Streitbeilegung insbesondere im Wege der Mediation. Seit dem erreichen Sie ihn in seiner Anwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg in der Hardenbergstraße 12 telefonisch unter 030 120857200, per Fax unter 030 120857209 und per E-Mail unter info@mediation-recht.net.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.