Abmahnung Filesharing: Bravo Hits 83
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Mit Herrn Rechtsanwalt Kay Hofheinz tut sich dieser Tage für die GEW Wirtschaftsinformations GmbH mal wieder ein neuer Rechtsanwalt auf und droht allerlei rechtliche Konsequenzen an, sollte die Mandantschaft nicht endlich „freiwillig“ zahlen.
Der Kollege Hofheinz versucht zunächst, ebenso wie bereits zuvor die Deutsche Direkt Inkasso GmbH, durch stellenweises Hervorheben von Textstellen über den angeblich wirksamen 2-Jahresvertrag und das in Aussicht stellen einer Gesamtforderung von über 2.000,00 EUR im Falle einer „zu erwartenden“ Verurteilung, den Betroffenen durch diese Drohkulisse einzuschüchtern, um dann mitzuteilen, dass sich die GWE zur letztmaligen Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung gönnerhaft mit lediglich 450,00 EUR zufrieden gebe, die GWE keine weiteren Forderungen, auch nicht für das vermeintlich 2. Vertragsjahr, geltend mache und es auch keiner Kündigung bedürfe.
Das dürfte bedauerlicherweise bei einigen Betroffenen wirken, die Quote derer steigern, die schlussendlich doch zahlen, um endlich Ruhe vor diesem Unternehmen zu haben und der GEW wiederum ein stattliches Sümmchen in die Kasse spülen.
Der Kollege Hofheinz jedenfalls möchte mit diesen Mandaten so wenig Arbeit wie möglich haben, denn er versucht bereits im Vorfeld jegliche Korrespondenz abzuwehren, indem er hervorgehoben ausdrücklich darauf hinweist, dass der Betrag nicht verhandlungsfähig sei und es in dieser Angelegenheit keine weitere außergerichtliche Korrespondenz mehr geben werde. Diesen Gefallen, werter Herr Kollege, werden wir Ihnen jedoch nicht machen.
Nach anfänglichen Irritationen ob der Echtheit des Schreibens, Rechtsanwalt Kay Hofheinz ist weder über die auf dem Schreiben erwähnten Domain www.hofheinz-koeln.de erreichbar, noch über die Suche bei der Rechtsanwaltskammer Köln auffindbar, scheint es sich nach den auf dem Onlineblog kLAWtext des Kollegen Dosch veröffentlichten Recherchen wohl um den Kollege Hofheinz zu handeln, der eine Kanzlei in Marsberg und nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Köln eine Zweigstelle in Köln betreibt. Während er dort als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Strafrecht geführt wird, gibt er auf den Forderungsschreiben für die GEW die Rechtsgebiete Gewerblicher Rechtsschutz, Vertragsrecht und Zwangsvollstreckung an. Grundsätzlich ist daran zwar nichts auszusetzen, es hat jedoch den Anschein, dass damit lediglich versucht werden soll, bei den betroffenen Unternehmern zusätzlich „Eindruck“ zu schinden.
Da der Kollege Hofheinz in seinem Schreiben keine neuen Gründe genannt hat, die für eine Wirksamkeit der behaupteten Verträge sprechen könnten, vertritt WK LEGAL weiterhin die Rechtsansicht, dass es sich u sittenwidrige und damit nach § 138 BGB nichtige Verträge handelt, die überdies wegen arglistiger Täuschung nach § 123, 124 BGB angefochten werden können.
WK LEGAL berät Unternehmen in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Ein Schwerpunkt der Beratung liegt dabei im Bereich der Prävention, um Unternehmen frühzeitig vor Schäden oder finanziellen Einbußen zu bewahren. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auch unter www.wklegal.de. Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch unter 030-692051750 zur Verfügung.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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