GWE unterliegt auch vor dem OLG Düsseldorf
Bereits am 20. Mai 2011 hatten wir darüber berichtet, dass das […]
Über das Vorgehen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet. Das Vorgehen ist hierbei in der Regel immer das Gleiche. Erst schickt die GWE selbst eine Rechnung, dann folgend Mahnungen. Irgendwann erhalten die Betroffenen Post von der Deutsche Direkt Inkasso (DDI) GmbH und schließlich von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht der Kollegin Mölleken, welche derzeit die GWE rechtlich vertritt. Den meisten dieser Schreiben fügen die vorgenannten Protagonisten ein Urteil des Amtsgericht Düsseldorf bei, welches belegen soll, dass die geltend gemachte Forderung berechtigt sei.
Dass die GWE mit dieser irrigen Rechtsansicht selbst vor dem von ihr so oft „angedrohten“ Gerichtsstand Düsseldorf alleine da steht, zeigt hingegen ein neuerliches Urteil des Amtsgericht Düsseldorf vom 17.12.2012, Az. 47 C 12105/12. Dieses hat zu Lasten der GWE wie folgt entschieden:
„Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.
Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts K, D freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1.138,12 EUR festgesetzt.“
Frau Kollegin Mölleken teilt inzwischen auch gerne mit, dass die Einleitung des Klageverfahrens unmittelbar bevorsteht und fügt den vermeintlichen Entwurf einer Klageschrift bei, um dem Forderungsbegehren mehr Nachdruck zu verleihen. Die GWE selbst geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet, dass das gerichtliche Klageverfahren bereits eingeleitet sei und fügt ebenfalls den Entwurf einer Klageschrift bei. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf, nach eigenen Angaben der zuständige Gerichtsstand, dürften sie es wohl schwer haben.
Inzwischen häufen sich überdies die Fälle, in denen unsere Mandanten erneut direkt durch die GWE angeschrieben werden und zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 569,06 EUR aufgefordert werden. Ohne dass dies den Zahlungsaufforderungen zu entnehmen wäre, gehen wir davon aus, dass es sich hierbei um die vermeintlichen Gebühren für das angebliche zweite Vertragsjahr handeln soll. Jedenfalls aber geht die GWE augenscheinlich weiterhin von einem wirksamen Vertragsschluss aus.
Sie haben ebenfalls Post von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, der Deutsche Direkt Inkasso GmbH und/oder Frau Rechtsanwältin Mölleken erhalten und haben Fragen hierzu? Gerne stehen wir Ihnen unverbindlich mit unserer Erfahrung zur Verfügung.
WK LEGAL berät Unternehmen in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Ein Schwerpunkt der Beratung liegt dabei im Bereich der Prävention, um Unternehmen frühzeitig vor Schäden oder finanziellen Einbußen zu bewahren. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auch unter www.wklegal.de. Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch unter 030-69 20 51 75 0 zur Verfügung.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORBereits am 20. Mai 2011 hatten wir darüber berichtet, dass das […]
Am 14. Dezember hatten wir unter der Überschrift „Die Rechtslage zum […]
Mit Frau Rechtsanwältin C. Mölleken tut sich dieser Tage für die […]
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