Die Tücken im Arbeitsvertrag- Teil 4 – Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Anspruch ergibt sich […]
Was musste man heute Morgen erstaunliches bei Bild.de lesen? Die Vorstandsvorsitzende des Unternehmerverbandes mittelständische Wirtschaft Ursula Frerichs fordert von deutschen Arbeitnehmern, zukünftig auf zwei Wochen Jahresurlaub zu verzichten. „Sechs Wochen sind zuviel, vier Wochen reichen völlig aus. Wir müssen unsere Besitzstände zurückschrauben, könnten die Vier-Wochen-Regelung 2011 auf Probe einführen, um den Aufschwung zu unterstützen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Firmen Zeitarbeitskräfte einstellen müssen, während der eine oder andere Angestellte in seiner Urlaubszeit schwarz arbeitet.“ wird Frau Frerichs zitiert.
Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaubs jährlich mindestens 24 Werktage. Hierbei geht das Gesetz von einer sechs-Tage-Woche aus, so dass sich ein gesetzlicher Pflichturlaubsanspruch von jährlich vier Wochen ergibt. Hat der Arbeitnehmer im Regelfall eine fünf-Tage-Woche, so reduziert sich der gesetzliche Mindesturlaub auf 20 Werktage, folglich wiederum vier Wochen. Bei entsprechend weniger Wochenarbeitstagen reduziert sich die Anzahl der gesetzlichen Pflichturlaubstage jeweils so weit, dass dem Arbeitnehmer umgerechnet grundsätzlich vier Wochen Jahresurlaub zustehen.
Angesichts der gesetzlichen Regelung stellt sich dem Autor die Frage, wie kommt Frau Frerichs darauf, dass sechs Wochen zu viel seien und man eine Vier-Wochen-Regelung bereits 2011 auf Probe einführen könne? Eine Vier-Wochen-Regelung besteht mit § 3 BUrlG längst.
Gestehen wir Frau Frerichs zu, dass von der gesetzlichen Mindesturlaubsregelung zu Gunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Das heißt, arbeits- bzw. tarifvertraglich dürfen Arbeitnehmern auch mehr als die vier Wochen Mindesturlaub, z. B. sechs Wochen, gewährt werden. Wenn Frau Frerichs diese Möglichkeit ab 2011 verbieten lassen will, müsste die „Vier-Wochen-Regelung auf Probe“ ein gesetzliches Verbot enthalten, wonach es Arbeitgebern untersagt ist, Arbeitnehmern individualvertraglich oder tarifvertraglich jährlich mehr als vie Wochen Urlaub zu gewähren. Ein derart absurder Gedanke, dass er nicht einmal die Mühe wert ist, zu Ende geführt zu werden.
Unterstützung erfährt Frau Frerichs durch den Präsidenten des Bundesverband mittelständische Wirtschaft Mario Ohoven, der auf Bild.de mit folgenden Worten zitiert wird: „Deutschland ist mit 40,5 bezahlten freien Tagen Urlaubs-Europameister.“ Hiernach hätte der deutsche Arbeitnehmer bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche demnach durchschnittlich acht Wochen Urlaub pro Jahr.
Mir persönlich ist in der anwaltlichen Praxis übrigens noch kein Arbeitsvertrag vorgelegt worden, der 40,5 Urlaubstage enthielt und mich hat auch noch kein Arbeitgeber gebeten, eine solche Anzahl von Urlaubstagen in Arbeitsverträge zu schreiben.
Angesichts der letzten Wirtschaftszahlen, wonach das Statistische Bundesamt mit 2,2% im 2. Quartal 2010 das höchste Quartalswachstum seit der Wiedervereinigung bescheinigt hat, Politiker sogar 3% für möglich halten, sind die aktuellen Äußerungen wohl der Kategorie „Sommerloch“ zu zuschreiben.
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Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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