Insolvenz der CSA Beteiligungsfonds und der Deltoton GmbH

Matthias Steinchen | 28. Juli 2015

Mit Beschlüssen vom 1. Juli 2015 hat das Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht – auf jeweilige Anträge hin das Insolvenzverfahren über die Gesellschaften Deltoton GmbH, CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG und CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG eröffnet. Der jeweilige Grund lag in einer Zahlungsunfähigkeit. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, soweit der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Absatz 2 der Insolvenzordnung). Dies beschreibt bereits ausreichend die finanzielle Situation der Fonds.

Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Doktor Markus Schädler, Würzburg, bestellt. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat er alle Anleger der Fonds persönlich angeschrieben um über die Eröffnung des Verfahrens zu informieren, und die weiteren, anstehenden Schritte anzukündigen. Als primäres Ziel des Insolvenzverfahrens wird die Schadensbegrenzung aller Beteiligten gesetzt.

In allen drei Verfahren wurde des Weiteren Herr Rechtsanwalt Matthias Steinchen der Kanzlei WK LEGAL von dem Insolvenzgericht in den dreiköpfigen, von der Gläubigerversammlung zu bestätigenden Gläubigerausschuss berufen. Die Funktion des Gläubigerausschusses liegt in der Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters durch die gesamten Insolvenzverfahren hindurch. Rechtsanwalt Steinchen beschäftigt sich bereits seit langem mit den Vorgängen in den CSA Beteiligungsfonds und betreut vornehmlich von diesem Komplex geschädigte Anleger; aus dieser Kompetenz resultierte auch seine Berufung in den Gläubigerausschuss.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist auf die Handlungsmodalitäten des Insolvenzverwalters Herrn Doktor Schädlers zu verweisen. Laut dessen Aussage wird zunächst den Anlegern ihre Kontostände mitgeteilt werden.

Was können geschädigte Anleger tuen?

Geschädigten Anlegern, welche ihre Beitrittserklärung vor länger als zehn Jahren unterzeichnet haben, ist zu empfehlen, die weiteren Anweisungen des Insolvenzverwalters abzuwarten. Dies betrifft insbesondere Anleger, welche bereits die Gesamtsumme ihrer Verträge erbracht haben. Eine Kündigung ist zum derzeitigen Zeitpunkt jedenfalls unserer Ansicht nach obsolet.

Insbesondere für diejenigen Anleger, deren Vertragsschluss innerhalb der letzten zehn Jahre liegt, könnte eine Beratung durch einen auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt vorteilhaft sein, um einen Ausgleich der entstandenen Schäden zu erreichen. Grund für die zeitliche Befristung von zehn Jahren ist die taggenaue Höchstverjährung für Schadensersatzansprüche. Damit sollten Anleger also noch einmal genau prüfen, ob die Beitrittserklärung taggenau – also rechnend vom heutigen Datum ab – innerhalb der letzten zehn Jahre unterzeichnet wurde; in diesem Falle könnte die Kontaktaufnahme zu einem Anwalt durchaus lohnenswert sein.

In einer solchen Beratung wäre unter anderem zu eruieren, inwiefern die einem Vermittler obliegenden Pflichten in einer den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze entsprechenden Weise Genüge getan wurde. Unserer Erfahrung nach wurden diese Beratungspflichten fast durchweg verletzt. Dies umso eher, wenn Vermittler der Futura Finanz oder der Südfinanz AG den Strukturvertrieb übernommen hatten. Hierbei wurden Gewinne versprochen, Garantien gegeben, eine Eignung der Anlagen zur Altersvorsorge behauptet, oder die Finanzprodukte gleich als vergleichbar zu Lebensversicherungen erklärt. All dies entspricht nicht den Tatsachen. Stattdessen handelte es sich vielmehr um riskante Unternehmensbeteiligungen, deren Risiko sich in den vorliegenden Insolvenzverfahren realisiert.

Empirisch gesehen verfolgen die wenigsten Kapitalanleger ihre Ansprüche auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen. Dies mag daran liegen, dass sie ihre Investition bereits abgeschrieben, ihren Glauben in das System – welches sie bereits um ihre Ersparnisse gebracht hat – verloren haben oder weil sie meinen, das Tätigwerden eines Anwalts verursacht nur weitere unnütze Kosten. Rufen Sie uns einfach zu einer unverbindlichen telefonischen Erstberatung einmal an. Wir nehmen eine Ersteinschätzung Ihres Falles vor und besprechen erst einmal alles Weitere – ohne jegliche Risiken für Sie. Wir haben Interesse daran, Ihnen Ihr Geld zurückzuholen; nicht, Sie noch einmal vergeblich zahlen zu lassen.

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragen des Finanzmarkt-, Grundstücks-, Arbeits- und IP-Rechts und darüber hinaus. Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist in unserem Team federführend für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie uns telefonisch unter 030-692051750 oder per E-Mail zunächst kostenlos und unverbindlich kontaktieren.

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Matthias Steinchen

Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilien-recht. Im Kapitalmarktrecht berät er Sie umfassend in Ihren Geschäftsbeziehungen mit Finanzdienstleistungsinstituten. Dabei liegt sein Fokus auf der Beratung von Kapitalanlegern.

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