Kalkulierbare Verwaltungskosten bei der Gewerberaummiete?

Simona B. Ignatova | 21. Oktober 2011

Der Mieter von Geschäftsräumen muss beim Vertragsschluss darauf achten, dass ein kalkulierbarer Rahmen hinsichtlich der Höhe der abzuwälzenden Betriebskosten vertraglich festgelegt wird. Andernfalls läuft er Gefahr, auf Zahlung von Nebenkosten in Anspruch genommen zu werden, die viel höher wie laut vereinbarter Vorauszahlung ausfallen.

Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ist zwar die formularmäßige Abwälzung der Kosten  für Instandsetzung und Instandhaltung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlagen auf den Gewerberaummieter nur dann wirksam, wenn die Klausel eine Beschränkung der Höhe nach enthält (BGH, Urteil vom 6.4.2005 – XII ZR 158/01).

Anders verhält sich aber mit den Kosten der Verwaltung.

Mit Urteil vom 04.05.2011 (XII ZR 112/09) entschied nun der XII. Senat des BGH, dass die formularmäßige Vereinbarung über die Umlage von „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung“, die bei der Gewerberaummiete gewöhnlich ist, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters begründet, auch wenn keine Begrenzung der Höhe nach festgelegt worden ist. Eine solche Klausel ist weder überraschend, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot.

Vor überhöhten Verwaltungskosten ist der Mieter durch das von dem Vermieter zu beachtende Wirtschaftlichkeitsgebot geschützt. Demnach können Kosten lediglich bis zur Grenze des Ortsüblichen umgelegt werden. Da der Mieter die ortsüblichen Gegebenheiten kennt, ist er auch in der Lage, die auf ihn zukommende Forderung einzuschätzen.

WK Legal berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen mietrechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de

Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.

[insert_ajaxcontact id=2443]

Jetzt teilen:

Simona B. Ignatova

Rechtsanwältin Simona B. Ignatova ist bei WK LEGAL als freie Mitarbeiterin seit 2011 tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das allgemeine Zivilrecht, das (Gewerbe-) Miet-, WEG- sowie Real Estate- Recht. Sie berät kleine und mittelständische Unternehmen, wie auch Privatpersonen, insbesondere aus dem süd- und osteuropäischen Raum - in verschiedenen Bereichen des internationalen Privatrechts.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

21. Januar 2020

BGH: Yelp darf filtern

Yelp darf seine Nutzerbewertungen durch eine automatisierte Software filtern, so entschied […]

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE+
499,00 €

Markenanmeldung DE+

Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.