DENIC muss Inhaber nach Pfändung eintragen
Der BGH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob der Kläger […]
Das Berliner Kammergericht hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Verbot des Graffiti-Films „Unlike U“ aufgehoben. Die Filmemacher dürfen danach ihre Dokumentation wieder vervielfältigen und verbreiten, sprich die DVD zum Kauf anbieten und den Film öffentlich zeigen.
Sobald die Entscheidung des Kammergerichts rechtskräftig und im Volltext veröffentlicht ist, werden wir an dieser Stelle die Begründung erläutern und eine entsprechende Handlungsempfehlung für Dokumentarfilmer aussprechen.
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Rechtsanwalt Momme Funda ist Ansprechpartner für das Allgemeine Zivilrecht, das Vertragsrecht sowie in den Bereichen Urheber-, Marken- und Medienrecht. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Personen und Unternehmen aus den Bereichen Film, Medien und Mode. Er betreut Mandanten in deutscher, englischer und französischer Sprache.
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