Nicht jeder Kommentar ist gleich ein „riesiger Shitstorm“
Das OLG Frankfurt a. M. entschied nun mit Beschuss vom 11.05.2021 […]
Das Landgericht Köln hat es dem Axel Springer Verlag und der BILD Digital GmbH & Co. KG am 16. April 2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
Nach Ansicht des Gerichts stellen die Bilder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar. Auch gäbe es kein berechtigtes öffentliches Interesse an der bildlichen Darstellung des priva-ten Haftalltags eines Untersuchungshäftlings.
Mit der Entscheidung schränkt das Landgericht Köln zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage die Berichterstattung der BILD Zeitung ein. Bereits am 7. April 2010 hatte das Landge-richt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass BILD (Print und Online) keine privaten SMS-Nachrichten des Moderators mehr veröffentlichen darf, die dieser ver-meintlich an Dritte Personen versendet haben soll. Die Veröffentlichung solcher privaten Nachrichten, die zudem in keinem Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen ste-hen, stellt nach Ansicht des LG Köln eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.
Der Moderator Jörg Kachelmann setzt sich zurzeit mit mehreren einstweiligen Verfügungen gegen die vorverurteilende Berichterstattung unterschiedlicher Medien zur Wehr.
Angesichts der zunehmend medialen Ausschlachtung solcher Fälle, an der sich neben der Presse immer öfter auch die Staatsanwaltschaften beteiligen (man erinnere sich an den Fall der „No Angels“ Sängerin) ist es beruhigend, dass Gerichte den Auswüchsen des Sensations-journalismus Einhalt gebieten wollen.
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Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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