Ostdeutsche Mitbürger = ethnische Minderheit im Sinne des AGG?

Stefan Weste (M.B.L.) | 9. April 2010

Über diese etwas skurril anmutende Frage hat am 15. April 2010 das Stuttgarter Arbeitsgericht zu entscheiden. Wie kam es dazu?

Eine aus Ost-Berlin stammende Buchhalterin hatte sich Mitte letzten Jahres bei einem in Stuttgart ansässigen Fensterbauunternehmen beworben und ihre Bewerbungsunterlagen mit einer freundlichen Absage zurückerhalten. Auf dem Lebenslauf der Bewerberin hatte besagte Firma allerdings den Hinweis „Ossi“ verbunden mit einem „(-)“ vermerkt.

Die Bewerberin klagt nun gegen das Unternehmen aus Stuttgart und vertritt die Ansicht, der Vermerk „(-) Ossi“ stelle eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft und damit einen Verstoß gegen § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar.

Die Richter des Arbeitsgericht Stuttgart sind nicht unbedingt zu beneiden, denn der zu entscheidende Fall wirkt zwar zunächst „humorvoll“, die dahinter stehende Frage, wie genau eine ethnische Zugehörigkeit zu definieren ist, stellt hingegen Neuland für die arbeitsrechtliche Rechtsprechung in Deutschland dar.

Wie gewohnt werden wir Sie aktuell über den Ausgang dieses Verfahrens informieren.

WK LEGAL vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wen sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder schreiben Sie uns eine Email an info@wklegal.de

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.