Fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen Rauchverbot wirksam
So entschied das Arbeitsgericht Krefeld am 20.01.2011 (Az. 1 Ca 2401/10) […]
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am gestrigen Mittwoch den 7. April 2010 eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln bestätigt, wonach den Mitarbeitern der Stadt Köln keine Zigarettenpausen zustehen. Die Richter lehnten in der Konsequenz auch den von den Mitarbeitern geforderten Raucherraum ab.
Nach Ansicht der Richter stellen Zigarettenpausen keine zulässigen Arbeitsunterbrechungen dar wie etwa der Gang zur Toilette oder auch der Kaffeegenuss im Büro. Entgegen der Ansicht der betroffenen stelle das Verbot zusätzlicher Zigarettenpausen keine einseitig „raucherfeindliche“ Diskriminierung dar, sondern vielmehr die Gleichbehandlung mit Nichtrauchern. Von diesen werde während der Kernarbeitszeit schließlich die Anwesenheit im Büro verlangt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diesbezüglich bereits entschieden, dass es nicht genüge, wenn sich der Beamte „irgendwo auf dem Gelände des Verwaltungsgebäudes befinde.“
Ob sich diese doch recht restriktive Haltung auch vor den Arbeitsgerichten durchsetzen wird, ist fraglich. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht steht ein Rauchverbot immer unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und muss dabei auch die allgemeine Handlungsfreiheit des Rauchers und dessen Persönlichkeitsrecht berücksichtigen.
WK LEGAL vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wen sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder schreiben Sie uns eine Email an info@wklegal.de
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORSo entschied das Arbeitsgericht Krefeld am 20.01.2011 (Az. 1 Ca 2401/10) […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.