Geld zurück wegen Corona-Maßnahmen im Urlaub
Wegen der Corona-Maßnahmen durften zwei Urlauber in einem spanischen Hotel das Zimmer nur zum Essen verlassen und mussten früher abreisen. Das rechtfertigt grundsätzlich eine Minderung des Reisepreises! Der EuGH entschied am 12.01.2023 in einem Vorabentscheidungsverfahren (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 15.9.2022 – C-396/21), dass Pauschalreisende unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen können, wenn die Reise von Corona-Maßnahmen beschränkt wurde. Wir fassen für Sie das Wichtigste der Entscheidung auf unserem Blog zusammen! Sachverhalt Die deutschen Kläger […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 27. Januar 2023