Mindestlohn – was gehört dazu und wonach berechnen sich Zuschläge?
Laut einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.05.2016 hatte der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts darüber zu entscheiden, ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohnanspruch anzurechen ist und wonach sich Zuschläge für Mehr-, Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit berechnen. Die Parteien des Rechtstreits hatten vereinbart, dass das vertraglich vereinbarte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab dem 01.01.2015, also dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Mindestlohngesetzes (MiLoG), nicht mehr Mitte und Ende des Jahres, sondern monatlich in Höhe von 1/12 der Jahressumme […]
- Wolfgang N. Sokoll
- 26. Mai 2016