Der vererbte Urlaub
Wie aus der aktuellen Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin vom gestrigen 1. Dezember 2015 hervorgeht, widerspricht dieses der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht und hat den Erben einer verstorbenen Arbeitnehmerin einen Abgeltungsanspruch in Höhe des dieser noch zustehenden Urlaubsanspruchs zugesprochen. „Pressemitteilung Nr. 42/15 vom 01.12.2015 Ein Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter, sondern er wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden. […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 2. Dezember 2015