Insolvenzantragspflicht soll für Flutopfer rückwirkend ausgesetzt werden
Einen entsprechenden Regierungsentwurf zur befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO beschloss das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 24.06.2013: § 1 Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe im Mai und Juni 2013, so ist die nach § 15a der Insolvenzordnung bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt, solange die Antragspflichtigen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013. § 2 Das […]
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Wolfgang N. Sokoll
- 2. Juli 2013