BGH zum Schadensersatz bei Ausfall des Internetzugangs
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 24.01.2013, Az. III ZR 98/12) hatten sich die Richter mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Anschlussinhaber von seinem Telekommunikationsanbieter Schadensersatz verlangen kann, wenn die Internetverbindung nicht funktioniert. Grundsätzlich ist diese Frage einfach zu beantworten: Der Internetanbieter verletzt schuldhaft seine vertraglichen Pflichten, ergo steht seinem Vertragspartner ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB zu. Doch ganz so simpel ist es dann doch wieder nicht. Denn hier ging es vor […]
- Momme Funda
- 15. März 2013