Wohnungsräumung – Neues Mietrecht erleichtert Vollstreckung gegen Dritte
Am Ende einer erfolgreichen Räumungsklage steht der Räumungstitel. Der Titel gibt dem Vermieter jedoch nur die Möglichkeit sein Recht gegen im Titel bezeichnete Personen durchzusetzen. Die Durchsetzung geschieht durch den Gerichtsvollzieher, wenn der Mieter nicht freiwillig die Wohnung herausgibt. Problematisch wird die Situation, falls eine andere Person als der Mieter, wie der Ehegatte, Lebenspartner, Untermieter oder ein gar gänzlich unbekannter Dritter die Wohnung öffnet und dem Gerichtsvollzieher mitteilt, er wohne auch in der zu räumenden […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 22. Februar 2013