Weniger Resturlaub, nach Wechsel in Teilzeitbeschäftigung?
„Mein Arbeitgeber hat mir nach dem Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung Resturlaub aus dem Vorjahr gekürzt. Ist das rechtens?“ Diese Frage stellte mir neulich eine Mandantin. Sie war nach längerer Arbeitsunfähigkeit Anfang 2013 in ihren Job zurück gekehrt und arbeitete nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit nunmehr 3 statt wie bisher 5 Tage. Nachdem Ihr zunächst der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen als Resturlaubsanspruch für das Jahr 2012 mitgeteilt wurde, korrigierte sich die Personalabteilung und gewährte nur […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 13. August 2013