Google Fonts Urteil des AG Charlottenburg – Kein Anspruch auf EUR 170,00
Das Amtsgericht Charlottenburg (Urteil vom 20.12.2022, Az. 217 C 64/22) hat festgestellt, dass dem Kläger kein Anspruch auf Zahlung von 170, 00 EUR zusteht. Dem Abmahner steht kein Anspruch nach § 823 BGB, noch aus der Datenschutzgrundverordnung oder unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt. Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! Was ist Google Fonts? Google Fonts sind die Auswahl an verschiedenen Schriftarten, deren Nutzung grundsätzlich kostenlos ist. Google stellt sie unter der Internetadresse https://fonts.google.com/ zur Verfügung. Die […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 20. Januar 2023