Einstweilige Verfügung und Kostenerstattung trotz abgegebener Unterlassungserklärung
Manchmal ist es halt doch gut, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen. Dies ist insbesondere in Spezialgebieten wie dem Urheberrecht der Fall. So … oder so ähnlich könnte auch die Überschrift eines Beschlusses des Landgericht Hamburg vom 11. Januar 2013 (AZ: 308 O 442/12) lauten. Mit diesem Beschluss stellte das Landgericht Hamburg fest, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr ungeeignet ist, wenn sich der Anschlussinhaber verpflichtet urheberrechtlich geschützte Inhalte „öffentlich […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. Januar 2013